Managed und Cloud Services
Lawful Interception und Verkehrs- und Bestandsdatenbeauskunftung
Syserso Networks bietet als Erfüllungshilfe die notwendige Beratung, Hardware und Software sowie Dienstleistungen für den ausgelagerten Lawful-Interception-Betrieb gemäß §110 TKG (Neu: § 170 TKG) sowie die Verkehrs- und Bestandsdatenbeauskunftung gemäß §§ 96/113 TKG (NEU: § 174 TKG) für verpflichtete Netzanbieter.
Hierbei gibt es gemäß der gesetzlichen Vorgaben etliche organisatorische, technische und juristische Rahmenbedingungen zu bedenken.
Wichtiger Bestandteil unserer Leistungen ist die Berücksichtigung und Einhaltung aller damit zusammenhängenden Bezugsdokumente. Wir haben uns auf dieses Thema spezialisiert und eine entsprechende Infrastruktur zur Durchführung potenzieller Behördenanfragen realisiert. Vom kundenbezogenen Betreiberkonzept bis zum 24/7 LI-Betrieb bietet unser sicherheitsüberprüftes Personal mit dem InterCeption-Center (ICC) alles aus einer Hand. Wir kümmern uns um den LI- und VDA/BDA-Betrieb mit allen organisatorischen, technischen und juristischen Anforderungen. Dafür haben unsere Netzbetreiberkunden die Gedanken frei für ihr Kerngeschäft.
Hierbei gibt es gemäß der gesetzlichen Vorgaben etliche organisatorische, technische und juristische Rahmenbedingungen zu bedenken.
Wichtiger Bestandteil unserer Leistungen ist die Berücksichtigung und Einhaltung aller damit zusammenhängenden Bezugsdokumente. Wir haben uns auf dieses Thema spezialisiert und eine entsprechende Infrastruktur zur Durchführung potenzieller Behördenanfragen realisiert. Vom kundenbezogenen Betreiberkonzept bis zum 24/7 LI-Betrieb bietet unser sicherheitsüberprüftes Personal mit dem InterCeption-Center (ICC) alles aus einer Hand. Wir kümmern uns um den LI- und VDA/BDA-Betrieb mit allen organisatorischen, technischen und juristischen Anforderungen. Dafür haben unsere Netzbetreiberkunden die Gedanken frei für ihr Kerngeschäft.
Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für die Realisierung der VDS 2.0 vom Juni 2017 gemäß § 113b TKG ist aufgrund von Gerichtsurteilen derzeit eingefroren. Die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung ist aber weiterhin sehr aktuell (TKG Novelle 2021), sodass mit einer neuen Gesetzesvorlage durch das BMJV zu rechnen ist, welche die Grundsätze des EuGH berücksichtigt.
Syserso Networks bietet in der Rolle als Erfüllungsgehilfe für die besonders strengen Vorgaben zur Sicherheit bei der Speicherung und des Abrufs eine von der BNetzA abgenommene mandantenfähige Infrastruktur, welche den Anforderungskatalog nach § 113f erfüllt.
Wir haben uns auf dieses Thema spezialisiert und bieten ein Gesamtkonzept: Vom kundenbezogenen Betreiber- und Sicherheitskonzept bis zum 24/7 LI-Betrieb durch unser sicherheitsüberprüftes Personal.
Sobald die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher und anlassbezogen auf Basis zukünftiger richterlicher Beschlüsse durch die neue Koalition geregelt sind, werden unter Beachtung aller organisatorischen, technischen und juristischen Anforderungen die notwendigen Maßnahmen für die Wiederaufnahme unseres InterCeption-Centers (ICC) eingeleitet.
Wir beobachten weiterhin die Entwicklung, um mit unserem Serviceangebot den verpflichteten Unternehmen den Rücken freizuhalten.
Syserso Networks bietet in der Rolle als Erfüllungsgehilfe für die besonders strengen Vorgaben zur Sicherheit bei der Speicherung und des Abrufs eine von der BNetzA abgenommene mandantenfähige Infrastruktur, welche den Anforderungskatalog nach § 113f erfüllt.
Wir haben uns auf dieses Thema spezialisiert und bieten ein Gesamtkonzept: Vom kundenbezogenen Betreiber- und Sicherheitskonzept bis zum 24/7 LI-Betrieb durch unser sicherheitsüberprüftes Personal.
Sobald die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher und anlassbezogen auf Basis zukünftiger richterlicher Beschlüsse durch die neue Koalition geregelt sind, werden unter Beachtung aller organisatorischen, technischen und juristischen Anforderungen die notwendigen Maßnahmen für die Wiederaufnahme unseres InterCeption-Centers (ICC) eingeleitet.
Wir beobachten weiterhin die Entwicklung, um mit unserem Serviceangebot den verpflichteten Unternehmen den Rücken freizuhalten.
Anomaly-Detection-Monitoring
Über Anomaly-Detection-Monitoring können Unternehmen aus der Ferne überwachen, ob eine Störung vorliegt, sodass sie jederzeit wissen, was in ihrem Netzwerk vor sich geht.
Plötzliche Veränderungen können detektiert werden, sei es, dass sich das Antwortzeitverhalten eines Systems ändert, das Datenvolumen unerwartet steigt oder fällt oder Server nicht mehr innerhalb des Quality-of-Service-Levels antworten. Auf diese Weise kann die Fehlersuche eingegrenzt werden.
Syserso Networks bietet den Rhebo-Industrial-Protector-Kunden die Dienstleistung Anomaly Detection Monitoring an.
Diese beinhaltet die tägliche Fernüberwachung des beim Kunden installierten Rhebo Industrial Protectors durch das Security Operations Center. Dabei werden Meldungen des Systems analysiert, nach einem initial festgelegten Bearbeitungsplan bearbeitet und ggf. eskaliert. Wöchentliche Reports und monatliche Statusmeetings sind in dem Service beinhaltet.
Syserso Networks bietet maßgeschneiderte Anomaly Detection-Systeme für jede Netzgröße.
Plötzliche Veränderungen können detektiert werden, sei es, dass sich das Antwortzeitverhalten eines Systems ändert, das Datenvolumen unerwartet steigt oder fällt oder Server nicht mehr innerhalb des Quality-of-Service-Levels antworten. Auf diese Weise kann die Fehlersuche eingegrenzt werden.
Syserso Networks bietet den Rhebo-Industrial-Protector-Kunden die Dienstleistung Anomaly Detection Monitoring an.
Diese beinhaltet die tägliche Fernüberwachung des beim Kunden installierten Rhebo Industrial Protectors durch das Security Operations Center. Dabei werden Meldungen des Systems analysiert, nach einem initial festgelegten Bearbeitungsplan bearbeitet und ggf. eskaliert. Wöchentliche Reports und monatliche Statusmeetings sind in dem Service beinhaltet.
Syserso Networks bietet maßgeschneiderte Anomaly Detection-Systeme für jede Netzgröße.
BSI-Kontaktstelle
Betreiber einer Kritischen Infrastruktur sind nach § 8b Absatz 3 BSIG verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Kontaktstelle zu benennen, über die sie rund um die Uhr erreichbar sind.
Definition BSI-Kontaktstelle (Quelle: BSI)
Die registrierte Kontaktstelle ist ein Funktionspostfach, also keine persönliche E-Mail-Adresse eines einzelnen Mitarbeiters, welches geeignet sein muss, die jederzeitige Erreichbarkeit an 24 Stunden, sieben Tage die Woche zu gewährleisten. Betreiber müssen über die Kontaktstelle in der Lage sein, BSI-Produkte (Cyber-Sicherheitswarnungen, Lageinformationen etc.) entgegenzunehmen, unverzüglich zu sichten und zu bewerten (Bearbeitung der Informationen auf Zuruf). Das BSI gestaltet Cyber-Sicherheitswarnungen so, dass Dringlichkeit und (potenzieller) Handlungsbedarf aus der E-Mail-Betreffzeile (automatisiert) herausgelesen werden können. Somit können bereits existierende dauerhaft erreichbare Stellen in der Organisation, z. B. Pforte, Werkschutz und sonstige Bereitschaftsdienste, akuten Handlungsbedarf erkennen und ggf. eine Alarmierung bzw. Weiterleitung an geeignete Ansprechpartner vornehmen. Geeignete Ansprechpartner verfügen über die fachliche Kompetenz zur Beurteilung der Parameter des konkreten Vorfalls und sind in der Organisation in die Prozesse zur Vorfallsbewältigung eingebunden.
Unser sicherheitsüberprüftes Personal übernimmt die Funktion der Kontaktstelle zum BSI und leitet kritische Meldungen im Rahmen eines vordefinierten Meldeprozesses umgehend an Sie weiter. Dass wir Ihr Vertrauen verdienen, zeigt auch unsere ISO27001-Zertifizierung zur Informationssicherheit durch den BSI.
Definition BSI-Kontaktstelle (Quelle: BSI)
Die registrierte Kontaktstelle ist ein Funktionspostfach, also keine persönliche E-Mail-Adresse eines einzelnen Mitarbeiters, welches geeignet sein muss, die jederzeitige Erreichbarkeit an 24 Stunden, sieben Tage die Woche zu gewährleisten. Betreiber müssen über die Kontaktstelle in der Lage sein, BSI-Produkte (Cyber-Sicherheitswarnungen, Lageinformationen etc.) entgegenzunehmen, unverzüglich zu sichten und zu bewerten (Bearbeitung der Informationen auf Zuruf). Das BSI gestaltet Cyber-Sicherheitswarnungen so, dass Dringlichkeit und (potenzieller) Handlungsbedarf aus der E-Mail-Betreffzeile (automatisiert) herausgelesen werden können. Somit können bereits existierende dauerhaft erreichbare Stellen in der Organisation, z. B. Pforte, Werkschutz und sonstige Bereitschaftsdienste, akuten Handlungsbedarf erkennen und ggf. eine Alarmierung bzw. Weiterleitung an geeignete Ansprechpartner vornehmen. Geeignete Ansprechpartner verfügen über die fachliche Kompetenz zur Beurteilung der Parameter des konkreten Vorfalls und sind in der Organisation in die Prozesse zur Vorfallsbewältigung eingebunden.
Unser sicherheitsüberprüftes Personal übernimmt die Funktion der Kontaktstelle zum BSI und leitet kritische Meldungen im Rahmen eines vordefinierten Meldeprozesses umgehend an Sie weiter. Dass wir Ihr Vertrauen verdienen, zeigt auch unsere ISO27001-Zertifizierung zur Informationssicherheit durch den BSI.